Grenzüberschreitendes Homeoffice
Mit 30.6.2023 läuft die angesichts der COVID-19-Pandemie von der EU-Verwaltungskommission zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit festgelegte Vorgehensweise aus, wonach pandemiebedingte Telearbeit in einem anderen als dem gewöhnlichen Beschäftigungsstaat zu keiner Änderung der anzuwendenden sozialversicherungsrechtlichen Rechtsvorschriften führt.
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