Arbeitsrechtlicher Ausblick 2023
Neues Jahr, neue Herausforderungen bei arbeitsrechtlichen Themen: Was demnächst für Sie wichtig werden könnte, stellen wir Ihnen in unserer mehrteiligen Blog-Serie „Arbeitsrechtlicher Ausblick 2023“ vor. Wir starten mit dem Thema Whistleblowing.
Was lange währt, wird endlich gut? Das wird sich zeigen. Jedenfalls tritt 2023 mit reichlicher Verspätung das HinweisgeberInnenschutzgesetz („HSchG“) in Kraft. Whistleblower sollen ermutigt werden, Missstände zu melden und dadurch Unternehmen bzw. juristische Personen des öffentlichen Sektors (z. B. Gemeinden) vor Schäden zu schützen.
Zu diesem Zweck werden Arbeitgeber mit mindestens 50 Arbeitnehmern verpflichtet, interne Meldekanäle (z. B. E-Mail-Postfach oder Whistleblowing-Hotline) einzurichten. Konkret gilt für Arbeitgeber mit mehr als 250 Arbeitnehmer ab Inkrafttreten des HSchG eine Übergangsfrist von sechs Monaten. Kleinere Arbeitgeber (50 bis 249 Arbeitnehmer) müssen bis zum 17. Dezember 2023 interne Meldekanäle eingerichtet haben.
Außerdem werden redliche Whistleblower und deren Unterstützer (z. B. Betriebsräte) durch das HSchG umfassend geschützt. Zentral ist das Verbot von Vergeltungsmaßnahmen (u. A. Kündigung, Degradierung, negative Leistungsbeurteilung, Mobbing). Darüber hinaus werden die Ver- oder Behinderung von Whistleblowing, Vergeltungsmaßnahmen aber auch wissentlich falsche oder irreführende Hinweise mit empfindlichen Verwaltungsstrafen bedroht (bis zu 20.000 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 40.000 Euro).
Das HSchG wird sich massiv auf den Arbeitsalltag auswirken und ist – ähnlich wie das Diskriminierungs- oder Datenschutzrecht – bei jeder arbeitsrechtlichen Maßnahme (z. B. Kündigung oder Versetzung) zu berücksichtigen. Arbeitgeber sind daher gut beraten, sich bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist über das konkrete Ausmaß des Schutzes zu informieren, Verhaltensrichtlinien und Prozesse zur Bekämpfung von Vergeltungsmaßnahmen einzuführen und ihre Führungskräfte zu sensibilisieren. Für Ihre individuellen Fragen und eine Beratung zum Thema Whistleblowing stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Kontakt
Dr. Patricia Burgstaller │ patricia.burgstaller@bpr.at │ +43 1 532 85 80 │ LinkedIn
Mag. Dominik Stella │ dominik.stella@bpr.at │ +43 1 532 85 80 │ LinkedIn