Plattformarbeit – was eine EU-Richtlinie ändern soll
Die EU will demnächst eine neue Richtlinie verabschieden: die Richtlinie zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit. Sie betrifft die Plattformarbeit, also Dienstleistungen, die Menschen über eine digitale Plattform (unter Einsatz automatisierter Überwachungs- oder Entscheidungssysteme) verrichten. Mit der Plattformrichtlinie soll sichergestellt werden, dass Personen, die Plattformarbeit leisten, vertraglich korrekt eingestuft und in ihren Rechten gestärkt werden.
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