"Seit mehr als 20 Jahren gehört die auf Arbeitgeber fokussierte Boutique zu den gefragten Adressen im Markt."
Juve, 2022
"Seit mehr als 20 Jahren gehört die auf Arbeitgeber fokussierte Boutique zu den gefragten Adressen im Markt."
Juve, 2022

Arbeit.Geber.Recht.

Ihr Recht. Unsere Expertise.

Arbeitsrecht ist ein spezielles und speziell spannendes Rechtsgebiet. Deshalb haben wir uns bei BURGSTALLER PREYER schon vor vielen Jahren darauf ausgerichtet und für die Zukunft eingerichtet, Erfahrungswissen mit Weitblick kombiniert.

Wir unterstützen Sie bei folgenden Themen:

Dienstverträge und arbeitsrechtliche Vereinbarungen

  • Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Dienstverträgen, Vorstands- und Geschäftsführer-Anstellungsverträgen, prüfen vorhandene Verträge und Vertragsmuster und beraten Sie zu verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten – all das natürlich unter Berücksichtigung Ihrer konkreten Bedürfnisse.
  • Die richtige Unterscheidung zwischen Dienstvertrag, freiem Dienstvertrag und Werkvertrag ist essentiell für die Vermeidung von Haftungen und Nachzahlungen. Bei der Unterscheidung zwischen diesen Vertragsformen, der Wahl der passenden Vertragsform, der inhaltlichen Ausgestaltung und dem Aufzeigen der in der faktischen Umsetzung des Vertragsverhältnisses zu beachtenden Aspekte stehen wir Ihnen gerne zur Seite.
  • Die Erstellung und Prüfung von Dienstwagenvereinbarungen erfordert unter anderem die Kenntnis und Berücksichtigung aktueller Entscheidungen zum Wegfall bzw. Entzug vereinbarter Privatnutzung und Kostentragungsregelungen.
  • Die Attraktivität als Arbeitgeber wird oftmals anhand der möglichen Mitarbeiter-Benefits bewertet (z. B. Sabbaticals, Zusatzversicherungen, die Vereinbarung von Bildungskarenz und Bildungsteilzeit oder betriebliche Altersversorgung). Gerne unterstützen wir Sie bei der Konzeption und Umsetzung entsprechender Modelle und Vereinbarungen.
  • Nicht nur als motivationssteigender Mitarbeiter-Benefit, sondern auch als Kosteneffizienzmaßnahme gewinnt die Vereinbarung von Homeoffice und/oder mobile work an Bedeutung. Wir helfen, in der vertraglichen Gestaltung die rechtlichen Rahmenbedingungen ebenso zu berücksichtigen wie die sich in der Praxis stellenden Umsetzungsfragen.
  • Beim Einsatz von Fremdpersonal – auch innerhalb von Konzerngesellschaften – stellen sich oftmals Abgrenzungsfragen, etwa zwischen Arbeitskräfteüberlassungen und Werkverträgen. Wir unterstützen Sie bei der passenden Vertragswahl und -gestaltung und helfen Risiken und rechtliche Vorgaben zu erkennen und zu berücksichtigen.
  • Wir beraten und unterstützen bei Entsendungen von Arbeitskräften, den jeweils zu beachtenden gesetzlichen und kollektivvertraglichen Rahmenbedingungen und der bedarfsgerechten Gestaltung entsprechender Vereinbarungen.
  • Das österreichische Arbeitszeitrecht erlegt Arbeitgebern komplexe Vorgaben und strenge Grenzen auf. Wir unterstützen Sie dabei, im rechtlich möglich Rahmen Arbeitszeitmodelle effizient zu gestalten und neu zu implementieren, die Ihren betrieblichen und den jeweiligen positionsbezogenen Anforderungen gerecht werden (z. B. Gleitzeit, Durchrechnung, Schichtarbeit, 4-Tage-Woche). Damit können Sie das Anfallen vermeidbarer Zuschläge, aber insbesondere auch Nachzahlungen, Verwaltungsstrafen und Mehraufwand durch aufwändige Verwaltungsstraf- und Zivilverfahren vermeiden.
  • Sind Arbeitnehmervertretungen (allen voran Betriebsräte) eingerichtet, bedarf es in vielen Bereichen des Unternehmensalltags der Abstimmung mit ebendiesen. So können die geplante Einführung und Änderung von Personaldatensystemen, Zugangskontrollen oder Videoüberwachungen, aber etwa auch die Einführung von Gleitzeit die Mitwirkung des Betriebsrats durch Abschluss bzw. Abänderung von Betriebsvereinbarungen erforderlich machen. Auch in anderen Bereichen – wie betrieblichen Ordnungsvorschriften oder generellen Arbeitszeitregelungen – können Betriebsräte Informationen und/oder Verhandlungen erzwingen. Wir begleiten und unterstützen Sie gerne in allen sich dabei stellenden Fragen, insbesondere bei Abschluss, Abänderung und Auslegung von Betriebsvereinbarungen.

Betriebsänderungen, Personalabbau und damit zusammenhängende Personalfragen

  • Umstrukturierungen wie Outsourcing, Betriebs(teil)schließungen oder Unternehmens- bzw. Betriebsübernahmen werfen zahlreiche arbeitsrechtliche Fragen auf – vom Betriebsübergang, dem daraus resultierenden Schicksal von Betriebspensionszusagen und kollektivrechtlichem Bestandschutz über betriebsverfassungsrechtliche Fragen wie das Schicksal von Betriebsvereinbarungen oder Mitbestimmungs- und Informationsrechte des Betriebsrats bis hin zu einzelvertraglichen Themen wie der Zulässigkeit von Beendigungen oder Verschlechterungsvereinbarungen. Wir beraten und begleiten Sie gerne im gesamten Planungs- und Umsetzungsprozess und allen damit verbundenen arbeitsrechtlichen Themen.
  • Bei Personalabbau und Restrukturierungen gilt es, gesetzliche bzw. rechtliche Beschränkungen und Vorgaben (wie das Frühwarnsystem bei Massenbeendigungen, die Informationspflichten gegenüber und Mitwirkungsrechte von Betriebsräten durch die Forderung von Sozialplanabschlüssen oder auch bei Versetzungen oder einzelvertragliche Grenzen) zu kennen und zu berücksichtigen, um das Risiko unwirksamer Maßnahmen, von Nachzahlungen und aufwändigen Prozessen so weit wie möglich zu vermeiden. Gerne stehen wir dabei zur Seite.
  • Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und bedarfsgerechten Ausgestaltung von Auflösungsvereinbarungen, ebenso wie bei der Planung des sichersten oder auch praktikabelsten Vorgehens bei Beendigungen in Kenntnis der jeweils denkbaren Risiken.
  • Beim Erwerb von Betriebsteilen, Betrieben oder Unternehmen helfen wir Ihnen, vorab im Rahmen arbeitsrechtlicher Due Diligence-Prüfungen mögliche Risiken und Forderungen aus diesem Bereich zu erkennen und in Ihrer Entscheidung, Vertragsgestaltung und Kalkulation zu berücksichtigen.

Arbeitnehmerschutz aus Arbeitgebersicht

  • Moderne Personalverwaltungssysteme, Betriebsmittelorganisation und Kommunikationssysteme werfen nicht nur betriebsverfassungsrechtliche Fragen auf, sondern auch solche des Arbeitnehmerdatenschutzes. Was darf der Arbeitgeber wie verarbeiten? Wann ist eine Einwilligung der Arbeitnehmer notwendig und sinnvoll? Welche Informationspflichten treffen den Arbeitgeber und wie wird er ihnen gerecht? Wir unterstützen Sie in allen Fragen des Arbeitnehmerdatenschutzes – von der Erstellung von Informationsschreiben, Einwilligungserklärungen oder Richtlinien über die Verwendung von E-Mail und Internet bis hin zur Beratung bei der Ausgestaltung von datenschutzrechtlich relevanten Maßnahmen (z. B. elektronischer Personalakt).
  • Die letzten Jahre der COVID-19-Pandemie und die sich stetig ändernden gesetzlichen Schutzmaßnahmen erfordern von Arbeitgebern erhöhte Aufmerksamkeit im Bereich der Fürsorgepflicht gegenüber den eigenen Arbeitnehmern, aber auch allfälliger Schutzverpflichtungen gegenüber Vertragspartnern. Gerne begleiten und beraten wir Sie in der Einführung und Anpassung von Schutzmaßnahmen im Betrieb.
  • Zunehmende Diversität in Unternehmen rückt die Sicherstellung von Gleichbehandlung und die Vermeidung von Diskriminierungen stärker in den Fokus. Wir unterstützen in allen Fragen der Gleichbehandlung und Antidiskriminierung am Arbeitsplatz – von der diskriminierungsfreien Ausgestaltung von Vergütungssystemen oder Mitarbeiter-Benefits bis hin zur Beratung und Vertretung (vor Gleichbehandlungskommissionen oder Gerichten) in konkreten Anlassfällen.
  • Im betrieblichen Alltag bleiben durch Arbeitnehmer verursachte Schäden an Betriebsmitteln oder auch Dritten (z. B. Verkehrsunfall mit dem Dienstfahrzeug) nicht aus. Vermehrtes Arbeiten außerhalb des Betriebs hat überdies entsprechend reduzierte Einflussmöglichkeiten des Arbeitgebers zur Folge. Wir beraten Sie gerne bei allen Fragen über Möglichkeit und Ausmaß sowie Durchsetzung von Ersatzansprüchen verursachter Schäden und dabei gegebenenfalls zu berücksichtigenden Grenzen des Dienstnehmerhaftpflichtrechts.
  • Arbeitgeber sind schon im Rahmen ihrer Fürsorgepflicht zur Wahrung der körperlichen und geistigen Integrität ihrer Beschäftigten am Arbeitsplatz verpflichtet. Diese Verpflichtung hat der Gesetzgeber durch ausdrückliche Vorgaben zum technischen Arbeitnehmerschutz konkretisiert. Wir beraten und unterstützen bei der Evaluierung und Implementierung von Maßnahmen ebenso wie beim Vorgehen im Fall eines Arbeitsunfalls.

Entgelt und Kollektivvertrag

  • In Zusammenhang mit Kollektivverträgen können Arbeitgeber mit zahlreichen Fragen und Themen konfrontiert sein. Wird der richtige Kollektivvertrag und wird er in konkreten Fragen richtig angewandt? Sind die Arbeitnehmer richtig eingestuft? Ist ein Kollektivvertragswechsel möglich und vielleicht wirtschaftlich sinnvoll? Wie verhält es sich mit dem Ein- oder Ausstieg aus freiwilligen Berufsverbänden? Was passiert im Fall der Beendigung des Kollektivertrags? In all diesen Fragen unterstützen wir gerne.
  • Wir beraten und unterstützen bei der Entgeltgestaltung, Erarbeitung und Implementierung oder Änderung variabler Vergütungsmodelle (z. B. Long Term Incentives, Provisionsvereinbarungen, Zielbonusvereinbarungen, Mitarbeiterbeteiligungen) ebenso wie bei Auslegungsfragen zu bereits bestehenden Modellen und Vereinbarungen.
  • Im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (Betriebspensionsrecht) kann nicht nur deren Einführung, sondern können insbesondere auch Änderungen oder die Entscheidung gegen eine Fortführung Unternehmen vor rechtliche Herausforderungen stellen. Ob im Rahmen interner Rationalisierungen oder im Zuge von Unternehmens- und Betriebsübertragungen – wir beraten und unterstützen.

Konfliktregelung und Prävention

  • Wir vertreten in allen arbeitsgerichtlichen Verfahren – von der Kündigungsanfechtung über Bonusforderungen bis zur Durchsetzung einer Versetzung.
  • Wir vertreten in Verfahren vor Behörden und Verwaltungsgerichten (wie etwa bei Vorwürfen des Lohndumpings, von Verletzungen des Arbeitszeitgesetzes oder Arbeitnehmerschutzvorschriften, aber auch vor Behindertenausschüssen oder der Gleichbehandlungskommission).
  • Wir begleiten und beraten natürlich auch im Vorfeld bei GPLB-Prüfungen (insbesondere bei der Umqualifizierung von Scheinselbstständigen oder Unterentlohnungen).
  • Wir begleiten in Verhandlungen mit Sozialpartnern und Betriebsräten – bei Kollektivvertragsabschluss, bei Sozialplanverhandlungen oder anderen Betriebsvereinbarungen.
  • Zunehmende Anforderungen an Compliance und Prävention erfordern Maßnahmen der Unternehmen. Gerne beraten wir bei der Gestaltung und Implementierung von Whistleblowing-Kanälen, bei der Gestaltung und Vornahme interner Audits aus arbeitsrechtlicher Sicht oder durch eigene Prüfung arbeitsrechtlich relevanter Vorgänge und Erstellung externer Gutachten.

BURGSTALLER PREYER an seiner Seite zu haben bedeutet vertrauensvolle, zielorientierte Zusammenarbeit für höchst qualifizierte Ergebnisse, die Sie in Ihrer Rolle als Arbeitgeber stärken und schützen.

Unser Versprechen an Sie:

  • Individuelle Betreuung durch führende Anwälte im Arbeitsrecht aus unterschiedlichen Generationen
  • Effiziente Beratung bei gleichzeitig qualitativ hochkarätiger Arbeit durch tiefgreifendes Problembewusstsein
  • Konzentration auf Ihr Kerngeschäft dank Entlastung bei Spezialthemen durch uns