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Teuerungsprämie

Steigende Inflation und Lebenshaltungskosten haben die jüngsten Kollektivvertragsverhandlungen dominiert. Um Arbeitnehmer hier zu unterstützen und sich als Arbeitgeber attraktiver zu machen, gibt es auch 2023 die Möglichkeit einer sozialversicherungs- und steuerfreien Teuerungsprämie bis zu 3.000 Euro.

Die Prämie darf keine ohnehin üblicherweise geleistete Zahlung sein. Es muss sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die Arbeitnehmer finanziell entlasten soll. Soweit sie 2.000 Euro übersteigt, muss die Zahlung außerdem aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift gemäß § 68 Abs 5 Z 1 bis 7 Einkommensteuergesetz 1988 geleistet werden.

Wann aber liegt eine solche vor? Kann die Prämie in unterschiedlicher Höhe gewährt werden? Welche Differenzierungen sind möglich? Für Arbeitnehmer mit Gewinnbeteiligungen gilt es, zusätzlich eine gemeinsame Höchstgrenze und weitere Gestaltungsmöglichkeiten zu beachten.

Zu all diesen und weiteren Fragen informieren und beraten wir Sie gerne. Rufen Sie uns an oder schicken Sie uns ein E-Mail. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Weitere wichtige Änderungen im Zusammenhang mit dem Arbeitsrecht 2023 finden Sie hier:

Arbeitsrechtlicher Ausblick 2023: Whistleblowing

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Dr. Patricia Burgstaller │ patricia.burgstaller@bpr.at │ +43 1 532 85 80LinkedIn
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