EuGH-Urteil zu Ruhezeiten
Ein aktuelles EuGH-Urteil sorgt für Unsicherheit. Laut EuGH (2.3.2023, C-477/21, IH/MÁV-START Vasúti Személyszállító Zrt) sind das Recht auf die tägliche Ruhezeit von mindestens 11 Stunden und das Recht auf die wöchentliche Ruhezeit von mindestens 24 Stunden nach der Richtlinie 2003/88/EG zwei eigenständige Ansprüche mit unterschiedlichen Zielen. Beide Rechte seien – gesondert – zu gewährleisten.
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