Blog: Arbeit.Geber.Recht.

Jobsharing

Die Vereinbarkeit von Karriere und Familie steht gerade bei jungen Frauen, vermehrt aber auch bei Männern im Fokus. Der Gedanke, dass eines das andere ausschließt oder zumindest erheblich erschwert, gehört zunehmend der Vergangenheit an. Jobsharing kann eine Maßnahme sein, diese Entwicklung zu fördern, Fachkräfte anzulocken und verdiente Mitarbeiter zu halten.

Arbeitsplatzteilung – Wie geht das?

Beim Jobsharing teilen sich – in der Regel zwei – Personen einen Arbeitsplatz in zeitlicher Hinsicht – zwei 20-Stunden-Teilzeitbeschäftigte ergeben somit eine Vollzeitarbeitskraft. Soll dabei der Arbeitsplatz nur alternierend – also abwechselnd – besetzt werden und jeder nur die jeweils in seinem Arbeitszeitabschnitt anfallenden Arbeiten selbständig erledigen (“Job-Splitting”), ist das noch relativ unkompliziert.

Shared Leadership sieht dieses Modell auch für Führungspositionen vor. Dabei sollen die Job-Sharer aber wegen der Natur der anfallenden Arbeiten gemeinsam die Verantwortung übernehmen, sich bei Bedarf gegenseitig informieren und die wesentlichen Entscheidungen gemeinsam treffen (“Job-Pairing”).

Shared Leadership – aber wie?

Abgesehen vom funktionierenden persönlichen Verhältnis und guter Kommunikation zwischen den Job-Sharern, gilt es gerade beim Shared Leadership die Rahmenbedingungen klar zu regeln, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Sollen die Job-Sharer den Arbeitsplatz nur alternierend besetzen oder sind zeitliche Überschneidungen (allenfalls auch über die für die Abstimmung hinausgehend erforderliche Zeit) möglich und wie soll die Arbeitszeit eingeteilt werden? Wie werden die Aufgaben verteilt und was gilt, wenn die Aufgabenverteilung untereinander nicht funktioniert? Wie gestaltet man angesichts der gemeinsamen bzw geteilten Verantwortung variable Vergütungen?

Nicht zu übersehen ist bei der Planung von Jobsharing auch, dass damit durchaus Mehrkosten verbunden sein können. Abstimmungen zwischen den Job-Sharern erfordern Zeit und damit Geld, Arbeitsmittel müssen oftmals doppelt zur Verfügung gestellt werden (wenn eben auch gleichzeitig oder teilweise aus dem Home Office gearbeitet wird). Diesen Mehraufwand gilt es aber natürlich dem Nachteil des Abgangs oder Fehlens qualifizierten Personals und dem Vorteil sich allenfalls ergänzender Fähigkeiten der Job-Sharer gegenüberzustellen.

Job-Sharing kann somit als Work-Life-Balance-Tool zur Steigerung der Arbeitgeber-Attraktivität eingesetzt werden. Für Hinweise dazu, was bei solchen Modellen zu beachten ist sowie zur Unterstützung bei der praktischen Ausgestaltung stehen wir gerne zur Verfügung

Kontakt

Dr. Patricia Burgstaller │ patricia.burgstaller@bpr.at │ +43 1 532 85 80LinkedIn
Mag. Dominik Stella │ dominik.stella@bpr.at │ +43 1 532 85 80LinkedIn