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Flexible Arbeitszeiten?! Aber richtig!

Flexible Arbeitszeiten sind heutzutage nicht nur ein „must-have“ für jeden attraktiven Arbeitgeber, sondern zunehmend Spielentscheider bei der Jobauswahl. Fehlende Flexibilität im Job lässt nach jüngeren Studien sogar die Hälfte der Arbeitnehmer über eine Kündigung nachdenken. Zeitliche Flexibilität ist aber auch für Arbeitgeber von Vorteil. Studienergebnisse belegen, dass sich Flexibilität im Job nicht nur positiv auf die Gesundheit der Arbeitnehmer auswirkt, sondern auch deren Produktivität erhöht.

Vertrauensarbeitszeit häufig unzulässig

Die gewünschte Flexibilität muss arbeitsrechtlich jedoch rechtssicher eingeräumt werden. Oftmals werden in der Praxis Arbeitszeitmodelle gelebt, für die keine gesetzliche Grundlage besteht. Häufig anzutreffen ist die sogenannte Vertrauensarbeitszeit. Darunter wird ein Modell verstanden, bei dem Arbeitnehmer keiner Kontrolle ihrer Arbeitszeit unterliegen. Sie können selbst entscheiden, wann sie wie viel arbeiten. Im Fokus stehen Arbeitsleistung und Zielerreichung. Eine derart freie Arbeitszeitgestaltung ist – mit Ausnahme von leitenden Angestellten – in Österreich idR unzulässig.

Hohe Strafzahlungen und Regressforderungen

Unzulässige Arbeitszeitmodelle bergen aus Arbeitgebersicht zahlreiche Risiken. Jüngst wurde etwa ein österreichischer Paketdienstleister mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Dabei soll es sich um Verletzungen der Höchstarbeitszeitgrenzen, unbezahlte Überstunden und angebliche Unterentlohnung der Zusteller handeln. Sollten sich die Vorwürfe gegen das Unternehmen erhärten, könnte zB nach dem LSD-BG – abhängig von der Summe des vorenthaltenen Entgelts und der Anzahl der betroffenen Arbeitnehmer – eine Verwaltungsstrafe von bis zu EUR 250.000 verhängt werden. Treten diesfalls zB noch Verwaltungsstrafen nach dem AZG sowie Regressforderungen der Arbeitnehmer und/oder Sozialversicherungs- und Finanzbehörden hinzu, könnte sich die wirtschaftliche Belastung für das Unternehmen rasch auf mehrere Hunderttausend Euro belaufen.

Liberales Gleitzeitmodell als Alternative

Dabei hält der österreichische Gesetzgeber die notwendigen Instrumente zur Arbeitszeitflexibilisierung bereit. So lässt sich etwa durch eine liberale Gleitzeit das Modell der Vertrauensarbeitszeit zumindest inhaltlich weitgehend substituieren (die Arbeitszeitaufzeichnungspflicht bleibt grundsätzlich bestehen). Bei Gleitzeit handelt es sich um ein Arbeitszeitmodell, das es Arbeitnehmern ermöglicht, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit innerhalb eines vorgegebenen Rahmens selbst zu bestimmen.

Zuschlagsfreier Ausgleich möglich

Der wesentliche Vorteil der Gleitzeit liegt darin, dass innerhalb einer Gleitzeitperiode Zeiten stärkerer Arbeitsbelastung mit Zeiten geringerer Auslastung zuschlagsfrei ausgeglichen werden können. Zusätzliche Flexibilisierung kann in der Gleitzeit durch Ausdehnung der Normalarbeitszeit auf bis zu 12 Stunden täglich, Übertragungsmöglichkeiten von Zeitguthaben und -schulden in die nächste Gleitzeitperiode und einen weiten Gleitzeitrahmen gewonnen werden.

Risiko von Nachzahlungen vermeiden

Bedenkt man, dass bei länger praktizierten ungültigen Arbeitszeitmodellen und einer größeren Anzahl an Arbeitnehmern enorme Nachzahlungsbeträge anfallen können, lohnt sich jedenfalls ein Blick auf die arbeitszeitrechtlichen Grundlagen.

Für weitere hilfreiche Hinweise sowie zur Unterstützung bei der praktischen Ausgestaltung stehen wir gerne zur Verfügung.

Kontakt

Dr. Patricia Burgstaller │ patricia.burgstaller@bpr.at │ +43 1 532 85 80LinkedIn
Mag. Dominik Stella │ dominik.stella@bpr.at │ +43 1 532 85 80LinkedIn